NEWS & Aktuelles:


Bezirk ... Jugend

Gesamtübung ... Brand

Ölbindearbeiten ... Hydrauliköl

Gesamtübung ... Technik 

Atemschutz ... Übung

Maibaum ... Hofer

Osterfeuer ... 2011

Blutspenden ... 2011

Tödlicher Verkehrsunfall ... B54

Gesamtübung ... PREM

FF Jugend ... Ausflug

Erste Hilfe ... Auffrischung

ASLP ... Silber

Ölbindearbeiten ... Hoferberg 

Fasching ... 2011

Auto am Dach ... L360

Brandeinsatz ... Fa. Rath

Suchaktion ... Person

Wehrversammlung ... 2011

Einsätze ... Jahr 2011

Friedenslichtlauf ... 2010

BRANDEINSATZ ... Schafler

BDLP ... Silber

PKW-Bergung ... Harter Wald

Wissenstest ... 2010

Wildschwein ... Unfall

Abschnittsübung ... FF Rohrbach

Atemschutz ... Abschnittsübung

1.Kulmland ... Nasstrophy

Maibaum ... umschneiden

Webstatistik ... 2010

Kanalreinigung ... Wohnanlage

Land unter ... Neudorf

Frühschoppen ... 2010

Jugend ... Land 

Jugend ... Bezirk

LLB 2010 ... St. Magarethen 

Funkübung ... Abschnitt 04

Straßenreinigung ... Neudorfberg

BLB Weiz ... 2010

PKW Bergung - B54 Kreisverkehr

Verkehrsunfall ... Harter Wald 

Verkehrsunfall ... Ortseinfahrt

Sanitätsübung ... 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefahrensymbole

Gefahrensymbole zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen

gemäß der 208. Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 16. März 1989 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordung - ChemV).

 

 

 

 

 

 

Die Gefahrensymbole werden zusätzlich durch entsprechende Gefahrenhinweise (R1 bis R48) und Sicherheitsratschläge (S1 bis S53a) ergänzt.

Beispiele:

R 1  -  In trockenem Zustand explosionsfähig

R 17 - Selbstentzündlich an der Luft

R 23 - Giftig beim Einatmen

R 27 - Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 45 - Kann Krebs erzeugen

R 48 - Gefahr - ernster Gesundheitsschaden bei längerer Exposition

S 1  - Unter Verschluss aufbewahren

S 2  - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 16 - Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen

S 20 - Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

S 45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.

S 53a - Von Frauen im gebärfähigen Alter nicht zu verwenden.

 

 

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